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Unsere Stiftung: |
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Die Elisabeth und Bernhard Weik-Stiftung ist eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts (Register Nr. 15.2.1- St. 648 Bezirksregierung Düsseldorf) mit gemeinnützigen Stiftungszielen. Die Stiftung wurde am 1. August 1996 zur Errichtung eingereicht. Die Genehmigung erfolgte durch die Bezirksregierung Düsseldorf am 10. Sept. 1996 . Die Elisabeth und Bernhard Weik-Stiftung ist eine selbständige Stiftung bürgerlichen Rechts im Sinne des § 2 Abs. 1 Stiftungsgesetz Nordrhein- Westfalen.
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| Gemeinnützige Zwecke: | ||
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Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes " Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Besonders förderungswürdig im Sinne des § 10 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes anerkannt sind:
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| Stiftungsziele: | ||
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Das Bewußtsein in jedem Menschen zu wecken, daß eine Behinderung nur einen anderen Blickwinkel darstellt. Jeder lebende Mensch ist behindert.( no body is perfect) Bei den meisten Menschen wird es nur nicht wahrgenommen. Auf unsere Initiative werden große Sportfeste in 5 Städten Deutschlands ausgetragen. Die Gemeinsamkeit wird dadurch ausgedrückt, daß cappsportler und nocappsportler miteinander teilnehmen. Die Sportfeste werden von renommierten Sportvereinen durchgeführt unter der Mitgestaltung von capps, sowie Beratung und Finanzierung durch unsere Stiftung.
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| Was soll eine Stiftung bewirken? | ||
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Eine Stiftung wird auf "ewige" Dauer errichtet. Der Stifterwille und dessen Name wirkt über die Zeit. Wenigstens so lange wie das Stiftungsvermögen nicht durch eine Inflation vernichtet wird. Eine Stiftung soll den Freiraum füllen den der Staat nicht ausfüllt und Privat ein kommerzielles Interesse nicht vorhanden ist. Dies beschränkt sich somit meist auf soziale oder gemeinnützige Vorhaben.
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| Stifterprofil: | ||
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| Wie gründet man eine Stiftung? | ||
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Notwendig ist eine gute Idee und DM 100 000.-- In der Stiftungssatzung wird der Stifterwille in Worte gefaßt. Wenn die Stiftung zu Lebzeiten errichtet wird, kann der Stifter durch seine Handlungen und Taten "seine" Stiftung in der Weise leiten, daß die Stiftungsidee verwirklicht wird.
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| Stiftungskapital: | ||
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48 Jahre war Bernhard berufstätig. 23 Jahre davon als selbständiger Unternehmer. Er baute sein Unternehmen vom ersten Schraubenschlüssel bis zum letzten PC zusammen mit seiner Elisabeth auf. Elisabeth führte das Büro und sorgte, daß die Kunden immer rechtzeitig bezahlten. Sie ist heute noch stolz, daß sie in der ganzen Zeit keine Mahnung schreiben mußte. Dieses Unternehmen wurde nach Errichtung der Stiftung komplett in die Stiftung eingebracht. So verfügt die Stiftung über ein ansehnliches Stiftungskapital.
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| Stiftungsverwaltung: | ||
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Bernhard ist der Vorstand der Stiftung. Er räumte alle Steine Geröll und Schutt aus dem Weg die unser Beamtenstab auftürmt , bevor eine Stiftung errichtet werden kann. Unsere Stiftung ist eine selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit den Eigenschaften einer juristischen Person ausgestattet . Unsere Stiftung ist nach §§ 51 ff der Abgabeordnung als gemeinnützigen Stiftung anerkannt. Wir sind berechtigt Spendenquittungen auszustellen.
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| Kuratorium: | ||
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Die Mannschaft ist der Star - so soll es auch in dieser Stiftung sein. Bisher wurden folgende Kuratoriumsmitglieder berufen:
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